Kommentar
Erörterung
Die Bestimmungen über die öffentliche Erörterung (§ 14) und die Änderung des Vorhabens (§ 15) wurden durch die UVP-Novelle 2000 gestrichen, weil die entsprechenden Regelungen im AVG als ausreichend erachtet wurden (IA 168/A BlgNR 21. GP zu § 13).
