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Vor § 16 UVP-G

Altenburger/Berger2. AuflSeptember 2010

Kommentar

Erörterung

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Die Bestimmungen über die öffentliche Erörterung (§ 14) und die Änderung des Vorhabens (§ 15) wurden durch die UVP-Novelle 2000 gestrichen, weil die entsprechenden Regelungen im AVG als ausreichend erachtet wurden (IA 168/A BlgNR 21. GP zu § 13).

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