Seit der ersten Auflage des damals als „Kurzkommentar“ konzipierten Buches sind fünf Jahre vergangen. Seither ist das UVP-G zweimal punktuell geändert worden (im Zusammenhang mit Flughafen-Vorhaben durch BGBl I 2006/149 und durch das Erste Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz, BGBl I 2008/2) und hat dann im Vorjahr mit BGBl I 2009/87 eine umfangreichere Novellierung erfahren. Im Vergleich zur Novelle 2004, mit der unter anderem das gesamte Verfahren nach dem dritten Abschnitt neu geregelt wurde, hat aber auch die am 18. August 2009 kundgemachte UVP-G-Novelle 2009 relativ geringe Änderungen mit sich gebracht.

