Sorgfaltsmaßstab
Lässt sich eine Partei durch eine ausgeschlossene (nicht zugelassene) Person vertreten, ohne selbst zur Verhandlung zu kommen, so hat der Vorsitzende die Verhandlung auf tunlichst kurze Zeit zu erstrecken und die Partei anzuweisen, zu der neuen Tagsatzung entweder persönlich zu kommen oder für Seite 229sie einen geeigneten Vertreter zu bestellen. Eine wiederholte Erstreckung der Tagsatzung kann aus diesem Grunde nicht stattfinden.

