Artikel 15 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (ZBstA),1 steht unter der Überschrift „Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen“ und lautet:

