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Thailand (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN93. LfgNovember 2024

Abkommen vom 8. Mai 1985 zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Thailand
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen11Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. April 1986 ausgetauscht; das Abkommen ist daher nach seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. Juli 1986 in Kraft getreten.

(BGBl 263/1986)

ABSCHNITT I
GELTUNGSBEREICH DES ABKOMMENS

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