Seite 1ABKOMMEN VOM 4. MÄRZ 1996 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SÜDAFRIKA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN1
(BGBl III 40/1997 idF BGBl III 19/2012)
Die Republik Österreich und die Republik Südafrika, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

