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Sowjetunion (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN1. LfgJänner 1983

Seite 1

ABKOMMEN VOM 10. APRIL 198111Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. 19 Abs. 1 des Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 Abs. 2 am 1. Oktober 1982 in Kraft. Seine Bestimmungen werden erstmals auf die für das Kalenderjahr 1979 erhobene Steuer angewendet.ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG DES EINKOMMENS UND DES VERMÖGENS

BGBl. 411/1982

Die Republik Österreich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sind

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