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Pakistan (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN1. LfgAugust 2007

Seite 1

ABKOMMEN VOM 4. AUGUST 2005 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN

(BGBl III 49/2007)

Die Republik Österreich und die Islamische Republik Pakistan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen,

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