Seite 1ABKOMMEN VOM 27. FEBRUAR 2002 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH MAROKKO ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN
(BGBl. III 168/2006)
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DAS KÖNIGREICH MAROKKO, von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen zu fördern und zu verstärken,

