Abkommen1zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
BGBl. Nr. 54/1964 idF BGBl. Nr. 835/1993 und BGBl. Nr. III 58/2010
(1) Dieses Abkommen findet Anwendung auf natürliche und juristische Personen2, die ihren Wohnsitz3 im Sinne des Artikels 2 in der Republik Österreich oder im Großherzogtum Luxemburg oder in beiden Vertragsstaaten haben.

