Seite 1ABKOMMEN VOM 21. SEPTEMBER 2000 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
(BGBl. III 119/2001)
Die Republik Österreich und die Republik Kroatien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

