Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll
BGBl III 2/2019
Die Mitteilungen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. August bzw. 28. Dezember 2018 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 mit 28. Dezember 2018 in Kraft getreten.

