Steuerrechtsredaktion des Verlages95. LfgOktober 2025
Abschnitt III Besteuerung des Einkommens
(1) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, dürfen in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.