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Armenien (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN64. LfgJuli 2013

ABKOMMEN VOM 27. FEBRUAR 2002 ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ARMENIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

(BGBl. III 29/2004)

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Armenien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

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