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Afrikanische Entwicklungsbank (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN1. LfgJänner 1984

Seite 1

ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND ERRICHTUNG DER AFRIKANISCHEN ENTWICKLUNGSBANK11Das Übereinkommen ist – da die Ratifikationsurkunde am 10. 3. 1983 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt wurde – gemäß Abschn 3 der Allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank am 30. 3. 1983 in Kraft getreten.

(BGBl 252/1983)

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