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Verordnungen zu § 107 EStG (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion des Verlages95. LfgOktober 2025

Verordnung des Bundesministers für Finanzen
zur Datenübermittlung gemäß § 107 Abs. 8 EStG 1988 betreffend den Steuerabzug bei Einkünften
im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr
von Hochwasserschäden (Leitungsrechte-Hochwasserschutz-Datenübermittlungsverordnung – Leitungsrechte-Hochwasserschutz-DÜV)

(BGBl II 321/2018 idF BGBl II 122/2025)

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