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§ 126 EStG 1988 (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN62. LfgDezember 2012

§ 126 Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind

hinsichtlich des § 4 Abs. 4 Z 4 zweiter Satz der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten,hinsichtlich des § 4 Abs. 4 Z 5 dritt- und vorletzter Satz der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung,

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