§ 108c Die Überschrift wurde gem Z 38 des Steuerreformgesetzes 2015/2016, BGBl I 118/2015, geändert. § 108c ist auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. Die Überschrift in der alten Fassung lautete:
„Prämien für Forschung und Bildung (Forschungsprämie, Bildungsprämie)“
