Steuerrechtsredaktion des Verlages94. LfgMärz 2025
§ 32 (1) Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 gehören auch:
Entschädigungen, die gewährt werdenals Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen oder