Steuerrechtsredaktion des Verlages95. LfgOktober 2025
5. ABSCHNITT
§ 17 (1) Bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22 oder des § 23 können die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden.