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§ 4a EStG 1988 (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion des Verlages94. LfgMärz 2025

§ 4a (1) Freigebige Zuwendungen (Spenden) aus dem Betriebsvermögen

zu begünstigten Zwecken (Abs. 2) an durch Bescheid begünstigte Einrichtungen (Abs. 3) sowiean die in Abs. 6 genannten Einrichtungen

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