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§ 124b EStG (Büsser)

Büsser66. LfgOktober 2023

1. VfGH 11. 3. 1999, B 3097/97, B 3120/97

Die in § 124b Z 33b enthaltene Zurücknahme der Auflösungsverpflichtung des Art I Z 64 StrG 1993 betrifft alle Rückstellungen für Dienstnehmerjubiläumsgelder.Die Beseitigung der Auflösungsverpflichtung gilt für die noch offenen und auch für die bereits rechtskräftig entschiedenen ESt-Fälle.

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