vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 98 EStG (Büsser)

Büsser59. LfgMai 2020

1. VwGH v. 19. 3. 1997, Zl. 94/13/0220, Slg. Nr. 7170/F.

§ 98 EStG schafft keine neuen Einkunftsarten. Daraus, daß der Gesetzgeber in jeder einzelnen Ziffer der Gesetzesstelle ausdrücklich auf die die einzelnen Einkunftsarten bestimmenden Vorschriften im 9. Abschnitt des zweiten Teiles des EStG verweist, ist davon auszugehen, daß die Einkünftezuordnung in den verwiesenen Normen auch die Einkünftequalifikation im Rahmen des § 98 bestimmt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte