1. VwGH v. 11. 8. 1993, Zl. 92/13/0089.
Ein Dienstverhältnis eines Lehrbeauftragten ist - ausnahmsweise - dann anzunehmen, wenn der Lehrbeauftragte fest in den Betrieb eines Hochschulinstitutes eingegliedert und dort gleich den anderen am betreffenden Institut als Arbeitnehmer beschäftigten Personen tätig ist (vgl Erk v 6. 4. 1988, Zl 87/13/0227, 0242). Es obliegt der Behörde, dies festzustellen.
(Anmerkung: Ergangen zum Unternehmerbegriff des § 2 Abs 1 UStG)