1. VwGH 28. 11. 2007, 2005/15/0134
Der Grundsatz, dass für die Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern in erster Linie die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag maßgeblich sind, gilt nicht, wenn einem Gesellschafter tatsächlich - unter welchem Titel und in welcher Form immer - ein höherer als der gesellschaftsvertraglich vorgesehene Gewinnanteil zukommt.