1. VwGH 29. 3. 2022, Ro 2020/15/0002
Pflichtbeiträge zur Ärztekammer
Beiträge einer früher in Deutschland nunmehr in Österreich als Dienstnehmerin tätigen Ärztin, die statt der Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds einer österreichischen Ärztekammer (für Pensionsbeiträge) entsprechende, aber höhere Beiträge an das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen bezahlt.