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§ 16 Abs 1 Z 1 EStG (Zorn)

Zorn71. LfgJuni 2026

1. VwGH v. 16. 11. 1993, Zl. 93/14/0124.

Die Behandlung von Finanzierungskosten (hier Schuldzinsen für ein Bauspardarlehen) als Werbungskosten iS des § 30 Abs 4 ist in Lehre und Verwaltungspraxis umstritten, doch vertritt der Gerichtshof zur Neufassung der Gesetzesstelle im EStG 1988 im Hinblick auf die Annäherung der Ermittlung der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften an die Regelung im betrieblichen Bereich die Auffassung, daß für den Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht mehr von einem bloß engen Werbungskostenbegriff auszugehen ist.

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