§ 6
1. VwGH 21. 8. 2016, 2013/13/0018
Bei der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils sind nach § 6 Z 9 lit a die Buchwerte des bisherigen Anteilsinhabers fortzuführen, ohne dass es beim übertragenden Gesellschafter zu einer Besteuerung nach § 24 Abs 2 letzter Satz kommt. Der Gesetzgeber nimmt mit der Regelung des § 6 Z 9 lit a EStG bewusst in Kauf, dass beim Rechtsvorgänger eingetretene Wertsteigerungen beim Rechtsnachfolger besteuert werden. Der Übergang der den „negativen Kapitalkonten“ anhaftenden Einkommensteuerlatenzen auf den Geschenkgeber macht den Vorgang nicht zu einem entgeltlichen.

