vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 6 Z 4 EStG 1988 (Zorn)

Zorn69. LfgJuni 2025

1. VwGH 18. 2. 1999, 98/15/0192

Der Zweck der Entnahmeregelung des § 4 Abs 1 besteht darin, sicherzustellen, dass der steuerliche Gewinn nicht durch außerbetriebliche Vorgänge gemindert wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte