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Einkommensteuer: Rechtsprechung, Hofstätter/Reichel
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§ 6 Z 4 EStG 1988 (Zorn)
Zorn
69. Lfg
Juni 2025
1. VwGH 18. 2. 1999, 98/15/0192
Der Zweck der Entnahmeregelung des § 4 Abs 1 besteht darin, sicherzustellen, dass der steuerliche Gewinn nicht durch außerbetriebliche Vorgänge gemindert wird.
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