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§ 6 Z 1 EStG (Zorn)

Zorn68. LfgOktober 2024

1. VwGH v. 18. 1. 1994, Zl. 90/14/0124. Slg. Nr. 6855/F

Getränkebelieferungsrechte sind Wirtschaftsgüter.

2. VwGH v. 2. 8. 1995, Zl. 93/13/0197.

Herstellungsaufwand liegt vor, wenn bauliche Maßnahmen die Wesensart des Gebäudes ändern, wie dies zB bei einem Anbau, einem Umbau größeren Ausmaßes oder bei einer Gebäudeaufstockung der Fall ist.

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