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Anhang § 1 EStG (Fuchs)

Fuchs68. LfgOktober 2024

1. EuGH 10. 3. 2005, C-39/04, Laboratoires Fournier SA.

Die im Ausgangsverfahren strittige nationale (französische) Regelung, die eine Steuerbegünstigung für Forschung nur in Frankreich ausgeführten Forschungstätigkeiten vorbehält, verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art 49 EG. Sie kann auch nicht etwa nach den Bestimmungen des Vertrages über die Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt werden, zumal eine Regelung, die eine Steuervergünstigung für Forschung allen Forschungstätigkeiten versagt, die nicht in dem betreffenden Mitgliedstaat durchgeführt werden, in direktem Gegensatz zu den Zielen der Gemeinschaftspolitik im Bereich Forschung und technologische Entwicklung steht (nach Art 163 EG sind u.a. „die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern“ sowie rechtliche und steuerliche Hindernisse der Zusammenarbeit zu beseitigen).

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