Except as otherwise provided, more than one of the general duties may apply in any given case.
Sec 179 stellt klar, dass die verschiedenen Direktorenpflichten kumulationsfähig sind und einander nicht ausschließen. In dieser Hinsicht gibt sec 179 primär eine Interpretationshilfe über das Verhältnis der verschiedenen Pflichten zueinander. Ist ein Verhalten unter mehrere der Bestimmungen zu den Direktorenpflichten subsumierbar, so sind diese grds alle anwendbar.