vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 38 AÖSp (Motter)

Motter1. AuflMai 2019

§ 38. Für die Versicherungsbesorgung, Einziehung des Schadensbetrages und sonstigen Bemühungen bei Abwicklung von Versicherungsfällen und Havarien steht dem Spediteur eine besondere Vergütung zu.

1
Gemäß § 38 AÖSp gebührt dem Spediteur im Zweifel mangels anderer Vereinbarung für die Besorgung der Versicherung eine besondere Provision neben der Vergütung für die Versen

Seite 609

dung. Nach § 20 Satz 2 und 3 AÖSp hat der Spediteur allerdings vorab auf diese besondere Provision aufmerksam zu machen.11Koller, Transportrecht3 § 38 ADSp Rz 1; Csoklich in Jabornegg/Artmann, UGB2 § 38 AÖSp Rz 1. Für die Höhe der Provision gilt mangels Vereinbarung § 354 UGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!