vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 17 AÖSp (Motter)

Motter1. AuflMai 2019

V. Fristen

 

§ 17. Verladefristen, Lieferfristen und eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gütern gleicher Beförderungsart werden mangels Vereinbarung nicht gewährleistet. Die Bezeichnung als Messe- oder Marktgut bedingt keine bevorzugte Abfertigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!