I. Allgemeines
§ 1. Der Spediteur verrichtet seine Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Er nimmt dabei das Interesse des Auftraggebers wahr.
I. Allgemeines
§ 1. Der Spediteur verrichtet seine Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Er nimmt dabei das Interesse des Auftraggebers wahr.