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zu § 264 UGB (Leitner-Hanetseder)

Leitner-Hanetseder1. AuflSeptember 2015

§ 264. (1) Eine Beteiligung an einem angeschlossenen (assoziierten) Unternehmen ist in der Konzernbilanz

entweder mit dem Buchwert odermit dem Betrag, der dem anteiligen Eigenkapital des angeschlossenen (assoziierten) Unternehmens entspricht, anzusetzen.

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