vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 252 UGB (Leitner-Hanetseder)

Leitner-Hanetseder1. AuflSeptember 2015

§ 252. (1) Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens oder auf den hievon abweichenden Stichtag der Jahresabschlüsse der bedeutendsten oder der Mehrzahl der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufzustellen; die Abweichung vom Abschlussstichtag des Mutterunternehmens ist im Konzernanhang anzugeben und zu begründen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte