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zu § 115 UGB - Geschäftsführung durch mehrere Gesellschafter; Weisungsgebundenheit (Schopper/Walch)

Schopper/Walch1. AuflAugust 2016

§ 115. (1) Steht die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern zu, so ist jeder von ihnen allein zu handeln berechtigt; widerspricht jedoch ein anderer geschäftsführender Gesellschafter der Vornahme einer Handlung, so muß diese unterbleiben.

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