Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen, für das sie geführt wird, veräußert werden.
Geändert durch BGBl I 2005/120.
Deutsche Parallelbestimmung: § 23 dHGB.
Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen, für das sie geführt wird, veräußert werden.
Geändert durch BGBl I 2005/120.
Deutsche Parallelbestimmung: § 23 dHGB.