Wird der Name einer in der Firma genannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.
Geändert durch BGBl I 2005/120.
Deutsche Parallelbestimmung: § 21 dHGB.
Wird der Name einer in der Firma genannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.
Geändert durch BGBl I 2005/120.
Deutsche Parallelbestimmung: § 21 dHGB.