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zu § 27 FBG Anträge (Zib)

Zib1. AuflJuni 2010

Der Bundesminister für Justiz kann für die Einbringung von Anträgen zum Firmenbuch mit Verordnung die Verwendung von amtlichen Formularen anordnen, um eine zweckmäßige Behandlung der Anträge zu ermöglichen.

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Vgl § 10 GUG. Bisher besteht keine derartige Verordnung. Die UGB-Formblatt-V betrifft die Einreichung von Bilanz und Anhang und daher nicht die Einbringung von Anträgen iS des § 27 FBG; sie beruht auf § 278 Abs 2 UGB.

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