vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 6 UGB (Haberer/Krejci)

Haberer/Krejci2. AuflJanuar 2026

§ 6 Durch Vorschriften des öffentlichen Rechtes, nach denen die Befugnis zur unternehmerischen Tätigkeit ausgeschlossen oder von gewissen Voraussetzungen abhängig gemacht ist, wird die Anwendung dieses Gesetzbuchs nicht berührt.

IdF HaRÄG, BGBl I 2005/120 (Vorgängerbestimmung § 7 HGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte