Stand 28.12.2007 |
Präambel
Das Börsegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und der Standard Compliance Code der Kreditinstitute legen Regeln fest, welche die Ordnungsmäßigkeit und Fairneß des Handels mit Finanz- und sonstigen Instrumenten und die faire Behandlung aller Teilnehmer am Kapitalmarkt gewährleisten sollen. Kreditinstitute sind verpflichtet, Richtlinien für persönliche Transaktionen ihrer Mitarbeiter zu erlassen, welche diese Regeln beachten. Verstöße von Mitarbeitern gegen diese Richtlinien können zu einer nachhaltigen Schädigung des Ansehens des Kreditinstituts führen. Sie können darüber hinaus schwerwiegende arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Folgen für den einzelnen Mitarbeiter haben. Der Verpflichtung zur Erlassung von Richtlinien kommen die Kreditinstitute mit Verabschiedung der gegenständlichen Richtlinie und Umsetzung mit Wirkung auf alle arbeitsrechtlichen Verhältnisse nach. Die nachstehenden Regelungen stellen ein Mindesterfordernis für kreditinstitutsinterne Regelungen dar.