vorheriges Dokument

3.5.1. Richtlinie für Geschäfte von Mitarbeitern in Kreditinstituten**Es handelt sich hier um einen Auszug des Standard Compliance Codes (SCC) der österr. Kreditwirtschaft. Der gesamte SCC der österreichischen Kreditwirtschaft, bestehend aus den Modulen „Grundsätze ordnungsgemäßer Compliance“, „Insiderrecht und Marktmanipulation“, „Richtlinie für Geschäfte von Mitarbeitern in Kreditinstituten“, „Interessenkonflikte und Vorteile“, „Orderdurchführung“, „Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzanalyse“ und „Sondervorschriften für Kapitalanlagegesellschaften“ ist über die Homepage FMA (www.fma.gv.at ) abrufbar. Ebenso finden sich auf der Homepage der FMA der Standard Compliance Code der österreichischen Versicherungswirtschaft sowie Standard Compliance Code der österreichischen Pensionskassen.

1. AuflJuli 2009

Stand 28.12.2007

Präambel

Das Börsegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und der Standard Compliance Code der Kreditinstitute legen Regeln fest, welche die Ordnungsmäßigkeit und Fairneß des Handels mit Finanz- und sonstigen Instrumenten und die faire Behandlung aller Teilnehmer am Kapitalmarkt gewährleisten sollen. Kreditinstitute sind verpflichtet, Richtlinien für persönliche Transaktionen ihrer Mitarbeiter zu erlassen, welche diese Regeln beachten. Verstöße von Mitarbeitern gegen diese Richtlinien können zu einer nachhaltigen Schädigung des Ansehens des Kreditinstituts führen. Sie können darüber hinaus schwerwiegende arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Folgen für den einzelnen Mitarbeiter haben. Der Verpflichtung zur Erlassung von Richtlinien kommen die Kreditinstitute mit Verabschiedung der gegenständlichen Richtlinie und Umsetzung mit Wirkung auf alle arbeitsrechtlichen Verhältnisse nach. Die nachstehenden Regelungen stellen ein Mindesterfordernis für kreditinstitutsinterne Regelungen dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!