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3.2.1. Geschäftsordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde

1. AuflJuli 2009

Einleitung

§ 1. Die Geschäftsordnung der FMA regelt:

(1) die organisatorische Gliederung und die Aufteilung der Geschäfte auf die Organisationseinheiten der FMA (Geschäftseinteilung);

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