Einleitung |
§ 1. Die Geschäftsordnung der FMA regelt:
(1) die organisatorische Gliederung und die Aufteilung der Geschäfte auf die Organisationseinheiten der FMA (Geschäftseinteilung);
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§ 1. Die Geschäftsordnung der FMA regelt:
(1) die organisatorische Gliederung und die Aufteilung der Geschäfte auf die Organisationseinheiten der FMA (Geschäftseinteilung);