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§ 18 FMA-KVO (Kreisl)

KreislOnlineaktualisierung 1.01Dezember 2011

§ 18. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2003 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Juli 2003 tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Kosten der Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA-Kostenverordnung - BWA-KVO), BGBl. II 1999/23 in der Fassung BGBl. II 2000/299, außer Kraft.

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