vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 WAG (Hartmann/Heidinger)

Hartmann/HeidingerOnlineaktualisierung 1.01Dezember 2011

§ 2. (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden keine Anwendung auf:

Versicherungsunternehmen gemäß §§ 1 und 1a Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG, BGBl. Nr. 569/1978, nach Maßgabe von Abs. 2;Personen, die Wertpapierdienstleistungen ausschließlich für ihr Mutterunternehmen, ihre Tochterunternehmen oder andere Tochterunternehmen ihres Mutterunternehmens erbringen;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte