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§ 25a UStG (Scheiner/Kolacny/Caganek)

Scheiner/Kolacny/Caganek67. LfgJuli 2021

25a. Sonderregelung für Drittlandsunternehmer, die sonstige Leistungen (bis 30.6.2021 nur anwendbar auf sonstige Leistungen gemäß § 3a Abs. 13 UStG 1994) an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen (§ 25a UStG 1994)

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