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§ 18 UStG (Ecker/Epply/Rößler/Schwab)

Epply80. LfgFebruar 2025

18. Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis

18.1 Allgemeines

2521
Die umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten sind eine lex specialis zu den Bestimmungen der BAO und es sind bei der Führung der Aufzeichnungen auch die Formvorschriften des § 131 BAO und die Aufbewahrungsvorschriften des § 132 BAO zu beachten.

2522
Nicht aufzuzeichnen sind

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