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Artikel 410 MwStSystRL (Berger/Toifl/Wakounig)

Berger/Wakounig/Toifl50. LfgJänner 2017

Artikel 410

 

(1) Abweichend von Artikel 71 stellt die Einfuhr eines Gegenstands im Sinne des Artikels 408 keinen Steuertatbestand dar, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

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