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Artikel 400 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger/Wakounig/Toifl61. LfgDezember 2019

Bei der Umrechnung der Beträge gemäß Artikel 399 in Landeswährung können die Mitgliedstaaten die Beträge, die sich aus dieser Umrechnung ergeben, um höchstens 10 % auf- oder abrunden.

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